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Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Engelberg-Titlis Tourismus AG Engelberg Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Engelberg-Titlis Tourismus AG Engelberg Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der Engelberg-Titlis Tourismus AG für das am 30. April 2024 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrech- nung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine einge- schränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufde- ckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahres- rechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht dem schweizerischen Gesetz und den Sta- tuten entsprechen. Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der Engelberg-Titlis Tourismus AG für das am 30. April 2024 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrech- nung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine einge- schränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufde- ckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahres- rechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht dem schweizerischen Gesetz und den Sta- tuten entsprechen. PricewaterhouseCoopers AG

PricewaterhouseCoopers AG

Norbert Kühnis

Gregor Klaus

Zugelassener Revisionsexperte

Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor

Luzern, 26. Juni 2024

Norbert Kühnis

Gregor Klaus

Beilagen:

Zugelassener Revisionsexperte

Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor

Luzern, 26. Juni 2024  Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)  Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Beilagen:

 Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)  Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes

PricewaterhouseCoopers AG, Robert-Zünd-Strasse 2, Postfach, 6002 Luzern Telefon: +41 58 792 62 00, www.pwc.ch

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